Leitfaden Hautkrebsscreening

Schritt für Schritt inklusive Dokumentation

In Deutschland ist das Hautkrebsscreening für alle Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 35. Lebensjahr eine Regelleistung. Viele Krankenkassen übernehmen die Kosten dennoch bereits in jüngeren Jahren. Eine gründliche Untersuchung mit vorhergehender Anamnese und Abklärung möglicher Risikofaktoren ist alle 2 Jahre möglich.

1. Inspektion des Patienten – Suche nach dem „Ugly Duckling“

Der entkleidete Patient wird vollständig im Rahmen des Hautkrebsscreenings zunächst makroskopisch betrachtet.

Hierbei sind insbesondere der behaarte Kopf, der Mund-Rachenraum, die Palmae und Plantae sowie der Genitalbereich zu betrachten.

Makroskopisch auffällige Nävi können mit einem Stift markiert oder direkt mit dem Dermatoskop beurteilt werden.

2. Dermatoskopie der makroskopisch auffälligen Nävuszellnävi

Nävi, die aus dem gewöhnlichen makroskopischen Muster des Patienten herausfallen, werden als „Ugly Duckling“ oder „Hässliches Entlein“ bezeichnet und müssen mit dem Dermatoskop genauer unter die Lupe genommen werden.

Algorithmus zur Differenzierung von melanozytären und nicht-melanozytären Hauttumoren

Wird ein Nävus als unauffällig beurteilt, ist eine Dokumentation für gewöhnlich nicht notwendig.

Ist dies dennoch gewünscht, kann ein entsprechender Nävus in der DERM App ebenfalls dokumentiert und mit der grünen Markierung als unauffällig gekennzeichnet werden.

Auffällige Nävi sollten präoperativ oder für die spätere Follow-Up Untersuchung dokumentiert werden.

3. Dokumentation allgemein

Für die makroskopisch und dermatoskopisch auffälligen Nävi ist eine Dokumentation sinnvoll:

Im Rahmen der Untersuchung muss der Arzt entscheiden, ob eine direkte Exzision bei deutlichen Malignitätskriterien erforderlich ist oder eine kurzzeitige Wiedervorstellung nach 3 Monaten bei geringerer Atypie und somit geringem Malignitätsverdacht vertretbar wäre.

  • Präoperativer Befund eines zu exzidierenden Nävus

Die Dokumentation des präoperativen Befundes ist eine sinnvolle Ergänzung zur Dokumentationspflicht im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung (in Deutschland). Indem sowohl die dokumentierten Bilder als auch der histologische Befund angeschaut werden, lässt sich im Nachhinein der klinische- und dermatoskopische Befund besser abgleichen, als es aus der reinen Erinnerung möglich wäre.

  • Nävi, die einer Follow-Up-Untersuchung bedürfen

Der Ausgangbefund des Nävus muss strukturiert und in hoher Qualität für die spätere Nachuntersuchung nach einer bestimmten Frist (z. B. 3 Monate) dokumentiert, und fest einem Patienten zugeordnet werden. Mit der DERM App lässt sich die Dokumentation und eindeutige Patientenzuweisung sehr einfach umsetzen - im Gegensatz zur traditionellen Vorgehensweise mit schier unendlichen Ordnerstrukturen auf einem Computer oder mehreren Kamerasystemen.

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